Was ist das?

Gemeinde Trappenkamp – Amt Bornhöved

Was ist was? Bei „verwaltungstechnischen Laien”, zu denen sich sicherlich die Mehrzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Trapenkamps zählen dürfen, herrscht immer wieder Unklarheit darüber, wo eigentlich der Unterschied zwischen der Gemeinde Trapenkamp und der Amtsverwaltung Bornhöved liegt. Hier der Versuch, in verständlicher Form diesen Unterschied deutlich zu machen.

Die Gemeinde Trapenkamp besitzt eine direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählte Gemeindevertretung (z. Zt. 19 Mitglieder). Diese wählt sich einen Vorsitzenden.

Die Gemeindevertretung ist das willensbildende Organ der Gemeinde, d.h. hier werden Entscheidungen über die Angelegenheiten getroffen, zu denen die Gemeinde im Rahmen der Selbstverwaltung befugt ist. Grundsätzlich ist die Gemeindevertretung „allzuständig”. So wird in der Gemeindevertretung z. B. über die Gemeindeentwicklung, Bauprojekte, kulturelle Angebote, soziale Dienste, allgemeine politische Themen und natürlich auch über die Finanzen entschieden. Ihre Grenzen findet die Gemeindevertretung bei den geltenden Gesetzen sowie im Hinblick auf die vorhandenen Finanzmittel.

Zur Vorbereitung der Entscheidungen der Gemeindevertretung werden Ausschüsse gebildet, in denen „sachkompetent” beraten wird und Beschlussvorschläge für die Gemeindevertretung entwickelt werden. Teilweise ist auch die Entscheidungsbefugnis von der Gemeindevertretung auf die Ausschüsse übertragen worden, um so den Entscheidungsweg zu verkürzen.

Die Gemeinde Trapenkamp hat keine eigene Verwaltung, da die Verwaltung vom Amt Bornhöved wahrgenommen wird. Als Service für die Bürger ist jedoch ein Gemeindebüro eingerichtet, in dem insbesondere kulturelle und soziale Angebote der Gemeinde bearbeitet werden, und in dem der Bürgermeister seine Sprechstunden abhält. Weiterhin hat die Gemeinde eigene Beschäftigte für den Bauhof, die Grundschule, das Jugendzentrum und den Friedhof.

In Schleswig-Holstein (aber auch in anderen Bundesländern) gibt es neben den Gemeinden und Städten mit eigener Verwaltung die Ämter.

Als Amt wird eine Behörde bezeichnet, die mehrere kleine, politisch selbstständige Gemeinden verwaltet. Das Amt Bornhöved ist für die Gemeinden Bornhöved, Damsdorf, Gönnebek, Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld und Trappenkamp zuständig. Alle Gemeinden sind für das Amt gleichrangig.

Das Amt führt nach den Beschlüssen der Gemeinden deren Selbstverwaltungsaufgaben durch. Wird also von der Gemeindevertretung oder einem entscheidungsbefugten Ausschuss ein Beschluss gefasst, so wird dieser durch das Amt umgesetzt.

Dazu zählt auch die Ausführung gemeindlicher Satzungen (Erhebung von Steuern, Beiträgen, Gebühren und Entgelten, Bearbeitung von Baumfällanträgen nach der Baumschutzsatzung, Ahndung von Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung u. ä.).

Weiterhin führt das Amt die Kassengeschäfte für die Gemeinde aus und bereitet den Haushaltsplan der Gemeinde vor.

Neben diesen Aufgaben ist das Amt außerdem Träger verschiedener Aufgaben, die ihm per Gesetz zugewiesen sind, unter anderem aus dem Bereich des Ordnungsrechtes (z. B. Tierschutz, Lärmschutz, Durchsetzung der Hundeverordnung), des Melderechts (z. B. Führung des Melderegisters, Bearbeitung von Anträgen für Pässe und Personalausweise u.a.), des Personenstandswesens (Standesamt) oder des Baurechts.

Diese gesetzlich zugewiesenen Aufgaben unterliegen nicht der Kontrolle durch die Gemeindevertretungen, da es sich nicht um Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde handelt. Beschlüsse der Gemeindevertretungen oder von Ausschüssen, die derartige Bereiche betreffen (insbesondere im Bereich des Ordnungsrechtes kommt dies gelegentlich vor) sind somit für das Amt nicht bindend, da es sich um Aufgaben handelt, die allein nach Recht und Gesetz durch das Amt auszuführen sind.

Der Amtsausschuss ist das willensbildende Organ des Amtes. Seine 16 Mitglieder werden von den Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden entsandt, wobei die Bürgermeister der Gemeinden per Gesetz Mitglied des Amtsausschusses sind. Eine Direktwahl der Mitglieder des Amtsausschusses findet nicht statt.

Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Amtsvorsteher, der für die Dauer seiner Wahl Leiter der Amtsverwaltung ist. Gleichzeitig führt der Amtsvorsteher den Vorsitz im Amtsausschuss.

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