Gemeindevertreter
Ergebnis der Gemeindewahl in der Gemeinde Trappenkamp am 25. Mai 2008
Zur Wahl angetreten waren nur die SPD und die TRABIS für 19 Sitze.
Hier die Ergebnisliste im PDF-Format
Wahlberechtigte: 3986 Bürger Davon haben ungültig oder nicht gewählt: 1858 Bürger = 46,61 % Davon haben gültig gewählt: 2128 Bürger = 53,39 %.
Von den gültig abgegebenen Stimmen waren für die SPD: 1093 Bürger = 51,36 % = 10 Sitze (Gemeindevertreter).
Von den gültig abgegebenen Stimmen waren für die TRABIS: 1035 Bürger = 48,64 % = 9 Sitze (Gemeindevertreter).
Diese 19 Gemeindevertreter von der SPD und den TRABIS bestimmen zurzeit was unser Wille ist!?
Das ist die jetzige Realität!
Leider aber nach meiner Meinung falsch!
Begründung: 1858 Bürger (Nichtparteiliche)= 46,61 % haben mangels Alternative oder mangels Billigung der Wahlversprechen der angetretenen Kandidaten diese nicht gewählt, heißt aber nicht das diese Bürger automatisch nicht mehr die Geschicke unser Gemeine mit gestalten dürfen oder wollen.
Meine Meinung ist, dass dieser Bürgeranteil (der den größeren Stimmenanteil hat) mit ehrenamtlich eingesetzten unparteilichen Bürgern in der Sitzplatzberechnung berücksichtigt werden muss.
Dann kämen wir auf folgende Verteilung:
Nichtparteiliche: 1858 Bürger = 46,61 % = 9 Sitze (Gemeindevertreter)
SPD: 1093 Bürger = 27,42 % = 5 Sitze (Gemeindevertreter)
TRABIS: 1035 Bürger = 25,97 % = 5 Sitze (Gemeindevertreter) 
Gemeindevertretung Trappenkamp (Stand 01.07.2008)
19 Mitglieder davon 10 SPD und 9 TRABI
| Bürgermeister |
Bürgervorsteher |
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Schultz, Werner
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Block, Heinz-Dieter
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1. stellv. Bürgermeister |
1. stellv. Bürgervorsteherin |
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Krille, Harald
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Böse, Ute
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2. stellv. Bürgermeister |
2. stellv. Bürgervorsteher |
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Gollnick, Dietrich
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Schimmeck, Friedrich
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SPD
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TRABI
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Krille, Harald Fraktionsvors.
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Gollnick, Dietrich (FFT (CDU)) Fraktionsvors.
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Barkow, Axel Stellv. Fraktionsvors.
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Jahn, Sven-Uve (FFT (CDU)) Stellv. Fraktionsvors.
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Block, Heinz-Dieter
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Böse, Ute
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Bogdu, Ibrahim
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Brockmöller, Helmut
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Fleitmann, Bernhard
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Drapatz, Erhard
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Moll, Achim
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Drapatz, Rosemarie
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Musyal, Traute
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Greiner, Winfried
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Rudolph, Wolfgang
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Huf, Helmut
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Schimmeck, Friedrich
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Wedel, Bernd
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Wallaitis, Michaela
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Verträge mit Mitgliedern der Gemeindevertretung, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den bürgerlichen Ausschussmitgliedern
(Zu beachten: § 29 GO)
- Verträge der Gemeinde mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, Gemeindevertreterinnen, Gemeindevertretern oder bürgerlichen Ausschussmitgliedern sind ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn sie nach einem feststehenden Tarif abgeschlossen werden oder wenn ihr Wert 5.000,– €, bei wiederkehrenden Leistungen 500,– €, nicht übersteigt. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der VOL bzw. VOB erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,– €, bei wiederkehrenden Leistungen von mtl. 2.500,– €, hält.
- Abs. 1 gilt entsprechend für Verträge der Gemeinde mit juristischen Personen, an denen die in Absatz 1 genannten Personen beteiligt sind.
(FFT (CDU)) = “Freie Fraktion Trappenkamp”) siehe hier Trappenkamper CDU: Gollnick-Fraktion spaltet sich ab
.
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