Ausschuss für Bildung und Soziales

Zusammensetzung:

7 Mitglieder, davon mindestens 4 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und bis

zu 3 Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können.

Aufgabengebiet:

- Schulen

- Büchereiwesen

- Volkshochschule

- Partnerschaften, Pflege anderer Kulturen

- Jugend

- Sport

- Nutzung gemeindlicher Einrichtungen

- Kultur

- Sicherung der Lebensgrundlage

- Soziale Einrichtungen (Kindertagesstätten, Spielplätze)

- Sozialstation, Gemeindeschwesternstation

- Soziale Förderung (Angelegenheiten der Senioren, Vertriebenen, Flüchtlinge, Spätaussiedler, ausländische Einwohner).

Aufgaben des Ausschusses  für Bildung und Soziales

Entscheidungen über

- Zuwendungen an Vereine und Verbände, soweit nicht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuständig ist.

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