Ausschuss für Bau- und Umweltschutz

Zusammensetzung:

7 Mitglieder, davon mindestens 4 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und bis

zu 3 Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können. Eine

Vertreterin / ein Vertreter des Kleingartenvereins kann mit beratender Stimme

hinzugezogen werden.

Aufgabengebiet:

- Bestandspflege gemeindlicher Liegenschaften

- Planungs- und Bauwesen

- Verkehrswesen

- Öffentliche Einrichtungen (Bauhof, Friedhof, Generalentwässerungsplan)

- Erhalt der natürlichen Lebensverhältnisse

- Umweltschutz, Landschaftspflege

- Angelegenheiten Wegezweckverband

- Kleingartenangelegenheiten

- Regenerative Energien.

Aufgaben Bau- und Umweltausschuss

Entscheidungen über

- die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu einem Wert von 10.000 €,

- die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften.

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