Vorsicht! Mögliche schmerzhafte Gesichtsspaltung


Viel zu nierig aufgestellte Parkschildgruppe auf dem Gehweg vor dem Parkplatz in der Erfurter Straße gegenüber der Friedenskirche.

VwV zur StVO
§§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
III.  Allgemeines über Verkehrszeichen

13.   a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrsteilern 0,60 m.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm


28.10.2019 Nachtrag:
Schild mit Stange wurde zur Rasenkante hin in der richtigen zulässigen Höhe platziert.
Das ist ja schon mal hervorragend.
Beachtenswert ist aber auch die Zeit von der Erstmeldung im April bis zur Korrektur.
Effektives Arbeiten im Sinne des Bürgers sieht anders aus.